Eine Tierversicherung bietet Vierbeinern Schutzen
Wird durch ein Tier ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt so muss der Halter des Tieres für den Schaden aufkommen, dies ist nach § 833 BGB festgelegt. Daher ist es wichtig sich als Halter eines Tieres, beispielsweise Hund, Katze oder Pferd durch eine Halterhaftpflichtversicherung gegen diese Schäden abzusichern.
Es gibt jedoch auch andere Arten von Versicherungen, die auf Tiere abgeschlossen werden können.
Krankenversicherungen und sogenannte OP Krankenversicherungen decken einen Teil der Tierarztkosten oder decken diese je nach Tarif komplett.
Bei Schadensfall oder Tierarztbesuch muss also je nach Tarif kein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden, oder eine festgelegte Summe entrichtet werden.
Während eine Halterhaftpflicht bei freilaufenden Tieren unter jedem Umstand zu empfehlen ist, sollte vor einem Abschluss zusätzlicher Krankenversicherung der Nutzen dieser überdacht werden.
Fragen die vor einem Abschluss einer Krankenversicherung für ein Tier geklärt werden sollten sind Folgende:
Wie häufig wird ein Tierarzt in der Regel besucht? Und wie wahrscheinlich ist eine Operation in den nächsten Jahren?
Häufig empfiehlt es sich Krankenversicherung erst nach voranschreitendem alters des Tieres abzuschließen.
Tierversicherungen sind, wie herkömmliche Versicherungen auch, bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Die Beiträge können je nach dem monatlich, vierteljährlich, halbjährig oder jährig bezahlt werden. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif variieren auch die zu zahlenden Beiträge.
Generell sind alle Halterhaftpflichtversicherungen gleich, jedoch sollte auch bei diesen vor einem Abschluss der Versicherungsumfang überprüft werden.
In einer Hundehaftpflichtversicherung sollten Beispielsweise das Führen ohne Leine, sowie das Hüten durch dritte Personen mitversichert sein. Des Weiteren sollte der volle Versicherungsschutz auch in der Hundeschule und bei der Teilnahme an Veranstaltungen bestehen. Durchführung von Agility sollte ebenfalls mitversichert sein. Außerdem sollten Auslandsaufenthalte bis zu mindestens 6 Monaten und ungewollter Deckakt in der Halterhaftpflichtversicherung enthalten sein. Zu guter Letzt sollte auch Verursachung von Mietschäden ausreichend mit der Versicherung gedeckt sein.
Bei den zusätzlichen Kranken- und Operationsversicherungen sollte nicht nur der Tarif sondern auch der Bedarf geklärt werden. Beispielsweise bieten viele Versicherungen zusätzlichen Krankenschutz für Auslandsaufenthalte an, für Menschen die ohne ihr Tier verreisen lohnt sich dieser Zusatz dementsprechend nicht. Häufig werden rund um Pakete angeboten die sowohl Krankenversicherung als auch Operationsversicherung enthalten, diese sind bereits ab 15€ monatlich erhältlich.